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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SEMIX PLUSO, spol. s r.o.
Sitz: Otice, Rybníčky, 338, PLZ 747 81, Id.Nr.: 623 60 311
das Unternehmen ist im Handelsregister beim Kreisgericht in Ostrava, in der Tschechischen Republik, Abteilung C, Einlage 8082, eingetragen
www.zdravyzivot.com
www.semix.cz
Artikel 1
Präambel
Der Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine ausführliche Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die handelsrechtlichen Beziehungen mit der Handelsgesellschaft SEMIX PLUSO, spol. s r.o. eingehen. (im Folgenden „SEMIX“ oder „Lieferant“). Unter den im vorstehenden Satz genannten handelsrechtlichen Beziehungen sind unter anderem Beziehungen zu verstehen, die auf Kaufverträgen oder anderen Verträgen über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen beruhen. Die Abgrenzungen von einzelnen von SEMIX angebotenen Produkte sind in der stets aktuellen Preisliste und dem Katalog der von SEMIX angebotenen Produkte und Dienstleistungen (im Folgenden „Waren“) aufgeführt. Die aktuellen Preislisten und Kataloge von SEMIX sind fester Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar immer in der Fassung zum Datum zu dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Artikel 2
Abschluss von Einzelverträgen
- Die Einzelverträge zwischen dem Lieferanten einerseits und dem Abnehmer andererseits werden wie folgt abgeschlossen:
- aufgrund des Abschlusses eines Teilkaufvertrags oder eines anderen Vertrags über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, der zumindest den Vertragsgegenstand und den Kaufpreis sowie einen Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält;
- aufgrund einer Bestellung, wenn der Abnehmer dem Lieferanten eine schriftliche Bestellung oder Anfrage (auch elektronisch möglich) übermittelt, die die Identifikationsdaten des Abnehmers, die Kontaktperson und die Daten des Abnehmers, die nachgefragten Waren oder andere Anforderungen gegenüber dem Lieferanten enthält;
- der Lieferant sendet dem Abnehmer ein konkretes Angebot für die einzelnen Artikel mit konkreten Preisen für die Waren und Dienstleistungen (sofern nicht anders angegeben, versteht sich der Preis ohne Mehrwertsteuer); ist der Preis im Angebot des Lieferanten nicht enthalten, so wird davon ausgegangen, dass eine Vereinbarung über den Preis der Waren gemäß der zum Zeitpunkt der Lieferung der Bestellung des Abnehmers an den Lieferanten aktuellen Preisliste des Lieferanten getroffen wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten abgeschlossenen Vertrages, worauf der Lieferant den Abnehmer durch einen Link zu ihrer Platzierung auf seiner Website www.zdravyzivot.com, www.semix.cz oder durch das Anfügen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an eine E-Mail oder durch einen Link in der E-Mail zu ihrem auf der Website veröffentlichten Inhalt hinweisen muss;
- Sobald der Abnehmer das Angebot des Lieferanten bestätigt, kommt der Kaufvertrag zustande.
- Die Schriftform ist auch dann erfüllt, wenn die Bestellung und die Bestätigung per E-Mail erfolgen.
- Wenn der Abnehmer das Angebot des Lieferanten akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass der Abnehmer sich mit allen Eigenschaften der Ware vertraut gemacht hat und dass diese vollständig dem Zweck und der Absicht entsprechen, für den/die er die Ware bezieht. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Produkten des Lieferanten sind im Produktkatalog des Lieferanten angegeben.
- Durch Unterzeichnung oder Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SEMIX PLUSO wird davon ausgegangen, dass der Abnehmer sie zur Kenntnis genommen hat, und sie ab dem Datum der Übernahme durch den Abnehmer stets fester Bestandteil jedes zwischen dem Abnehmer und SEMIX PLUSO geschlossenen Vertrags sind, auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Geschäftsbedingungen im Vertrag.
Artikel 3
Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
- Die Preise für Waren und Dienstleistungen sind in der Preisliste des Lieferanten aufgeführt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist. Sofern nicht anders angegeben, wird davon ausgegangen, dass die in der Preisliste angegebenen Preise keine Mehrwertsteuer enthalten und der Lieferant berechtigt ist, zusätzlich zum Preis der Waren und Dienstleistungen die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der steuerbaren Leistung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu berechnen.
- Der Abnehmer ist verpflichtet, den Preis für die gelieferten Waren und Dienstleistungen an den Lieferanten auf Grundlage eines ordentlichen Rechnungsbelegs – einer vom Lieferanten ausgestellten Rechnung – zu zahlen. Die Rechnung ist mindestens 15 Tage nach dem Ausstellungsdatum fällig. Die Rechnung kann auch elektronisch ausgestellt und dem Abnehmer zugestellt werden. Wenn der Abnehmer gegen die Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen nach deren Versand Einspruch erhebt, wird davon ausgegangen, dass er die in der Rechnung spezifizierte Verpflichtung dem Grunde und der Höhe nach akzeptiert. Spätestens ist der Kaufpreis der Ware jedoch 60 Tage nach Empfang der Ware durch den Abnehmer fällig.
- Der Tag der Bezahlung des Warenpreises ist der Tag des Zahlungseingangs des Rechnungsbetrags auf dem Konto des Lieferanten.
- Der Abnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Lieferant berechtigt ist, dem Abnehmer bis zu 100 % des Kaufpreises im Voraus in Rechnung zu stellen oder eine Vorauszahlung oder Anzahlung in dieser Höhe zu verlangen. Bezahlt der Abnehmer die Vorschussrechnung oder den im Voraus in Rechnung gestellten Teil des Kaufpreises oder die Anzahlung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig, so nimmt er zur Kenntnis, dass sich die Lieferfrist für die Bereitstellung der Waren zur Abholung durch den Lieferanten um den Zeitraum des Zahlungsverzugs verlängert.
- Der Lieferant ist berechtigt, den Kaufpreis der Ware zum Datum des Versands der Ware (Versand an den Abnehmer) in Rechnung zu stellen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zu übergeben. Falls der Abnehmer die Annahme der Ware ohne schwerwiegende Gründe verweigert, gilt die Ware für die Zwecke der Rechnungsstellung als vom Lieferanten ordnungsgemäß geliefert und übergeben, und der Lieferant ist berechtigt, einen ordentlichen Rechnungsbeleg für die Ware auszustellen und den Kaufpreis und die damit verbundenen Kosten (z. B. Kosten für die Lagerung der Ware oder des Materials, Reisekosten und Zeitverluste) zu beanspruchen. Besondere Gründe, die der Annahme der Ware entgegenstehen, sind solche, die die Nutzung der Ware für den vereinbarten Zweck unmöglich machen. Geringfügige Mängel, die die Nutzung der Ware nicht beeinträchtigen, sind kein Grund dafür, die Annahme der Ware zu verweigern.
- Der Abnehmer ist nicht berechtigt, jegliche seiner Forderungen gegenüber der Forderung des Lieferanten aus dem Vertrag, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind, einseitig zu verrechnen.
- Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die sich aus dem mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrag ergebenden Rechte und/oder Pflichten ohne Zustimmung des Lieferanten auf einen Dritten abzutreten.
Artikel 4
Warenlieferung, Übergang des Eigentumsrechtes, Übergang der Schadenshaftung
- Wenn nicht anders angegeben, ist der Lieferort der Waren der Sitz des Abnehmers.
- Die Transportkosten für die Ware sind im Warenpreis für den Fall der Lieferung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik enthalten, sofern nicht anders angegeben.
- Verweigert der Abnehmer bei der Warenlieferung die Unterzeichnung des Lieferscheins, ist der Lieferant nicht verpflichtet, die Waren dem Abnehmer zu überlassen, sondern er ist berechtigt, die Ware mit allen entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, als wäre die Ware ordentlich geliefert worden. In diesem Fall wird nach Artikel 3.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegangen.
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Eigentumsrecht an der Ware erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vom Lieferanten auf den Abnehmer übergeht. Falls der Lieferant wegen Zahlungsverzugs mit dem Kaufpreis von dem Vertrag, dem diese Geschäftsbedingungen beigefügt sind, zurücktritt, ist der Lieferant berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. Dies alles geschieht auf Kosten des Abnehmers, der gegen seine vertraglichen Verpflichtungen zur Rückgabe der Waren auf Verlangen des Lieferanten verstoßen hat.
- Die Gefahr der Warenbeschädigung geht zum Zeitpunkt der Übergabe und Annahme durch den Abnehmer oder der Übergabe an den ersten Transportunternehmer des Abnehmers auf den Abnehmer über.
- Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Lieferanten beim Abladen der gelieferten Waren behilflich zu sein. Andernfalls wird die Situation so betrachtet, als hätte der Abnehmer die Annahme der Waren unbegründet verweigert, mit allen in Artikel 3.5 der vorliegenden Geschäftsbedingungen genannten Folgen.
Artikel 5
Gewährleistung und Garantiebedingungen
- Der Lieferant ist verpflichtet, dem Abnehmer die Waren in der vereinbarten Menge und Qualität mit den vom Abnehmer angegebenen Eigenschaften zu liefern. Falls diese nicht vereinbart sind, ist er verpflichtet, die Ware in der für diese Art von Ware üblichen Qualität zu liefern. Der Lieferant ist auch verpflichtet, dem Abnehmer die Ware ohne Rechtsmängel zu liefern. Bei Waren, die nach Mengen geliefert werden, ist eine Mengenabweichung von +/- 10% der bestellten Menge zulässig. Der Kaufpreis wird nach der tatsächlich gelieferten Menge in Rechnung gestellt.
- Der Abnehmer ist verpflichtet, eine Eingangskontrolle der gelieferten Ware nach Menge und Qualitätsmerkmalen durchzuführen, deren Vorhandensein durch den abgeschlossenen Vertrag vorgesehen ist. Der Abnehmer ist berechtigt, Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt, und zwar innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Warenübernahme. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur ist der Abnehmer verpflichtet, die Ware bei der Übernahme erneut zu prüfen und bei offensichtlicher Beschädigung die Annahme der Ware zu verweigern. Andernfalls verliert er das Recht auf jegliche Garantien gegen Mängel der Ware, die zum Zeitpunkt der Warenübergabe bestehen.
- Der Lieferant gewährt dem Abnehmer eine Garantie für die Qualität für die Zeit des auf der Verpackung angegebenen Haltbarkeitsdauer oder, falls kein solcher Zeitraum auf der Verpackung der Ware angegeben ist, für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem Datum des Empfangs der Ware für alle Mängel, die die Ware zum Zeitpunkt des Empfangs der Ware durch den Abnehmer aufgewiesen hat. Als solche Mängel gelten auch verdeckte Mängel. Die Gewährleistung gilt für alle vom Lieferanten gelieferten Waren. Unter den Bedingungen dieser Gewährleistung übernimmt der Lieferant die Verantwortung dafür, dass die Ware keine Herstellungsfehler oder andere Mängel aufweist.
- Der Abnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche auf Haftung für verdeckte Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung und Abnahme vorhanden waren, innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung dieser Mängel geltend zu machen.
- Wird der Anspruch auf mangelhafte Lieferung vom Abnehmer nicht rechtzeitig geltend gemacht, erlischt der Anspruch.
- Falls der Abnehmer während der Gewährleistungszeit feststellt, dass die Ware Mängel aufweist mit der Folge, dass er sie nicht ordnungsgemäß nutzen kann, hat der Lieferant das Recht, nach schriftlicher Geltendmachung der Mängelhaftungsansprüche des Abnehmers zwischen folgenden Möglichkeiten zur Befriedigung der Ansprüche des Abnehmers aus der mangelhaften Lieferung durch den Lieferanten zu wählen:
- die Mängel durch Lieferung einer Ersatzware oder eines Ersatzteils der Ware zu beheben,
- die Lieferung der fehlenden Waren oder des fehlenden Teils der Waren,
- Beseitigung von Rechtsmängeln,
- Beseitigung von Mängeln an der Ware oder an einem Teil der Ware durch Nachbesserung oder Anpassung der Ware oder durch Nachbesserung oder Anpassung eines Teils der Ware,
- einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis zu gewähren; oder
- Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des Kaufpreises der Ware.
- Der Preisnachlass errechnet sich als Unterschied zwischen dem Preis für identische, mangelfreie Ware und dem Preis für die Ware, die den reklamierten Mangel aufweist.
- Der Abnehmer ist verpflichtet, bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen die nachstehenden Bedingungen zu erfüllen und die nachstehenden Einschränkungen zu akzeptieren:
- Der Abnehmer ist verpflichtet, die mangelhafte Ware sofort nach Entdeckung des Mangels von der mangelfreien Ware zu trennen und sie als mangelhaft zu kennzeichnen und den Lieferanten unverzüglich über den Mangel der Ware oder des mangelhaften Teils der Ware zu informieren;
- Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Lieferanten zu ermöglichen, die gelieferten Waren oder einen Teil der gelieferten Waren zu überprüfen beziehungsweise dem Lieferanten auf sein Verlangen und seine Kosten eine Probe der reklamierten Waren zu liefern;
- Der Abnehmer darf die Ware oder einen Teil der Ware, die Mängel aufweist, die dem Abnehmer bekannt sein mussten, nicht an Dritte verkaufen oder die Ware verarbeiten oder anderweitig Dritten anbieten.
- Die Nichterfüllung der Verpflichtungen und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln an der Ware und wegen mangelhafter Lieferung (Artikel 5.8 dieser Geschäftsbedingungen) hat das Erlöschen der Ansprüche des Abnehmers wegen mangelhafter Lieferung zur Folge, die der Lieferant dem Abnehmer gewährt hat. In einem solchen Falle haftet der Lieferant nicht für jegliche Schäden, die dem Abnehmer entstehen.
- Gewährleistungsansprüche können nur gegen Vorlage des Vertrages und anderer Unterlagen geltend gemacht werden, auf deren Grundlage der Eigentumsübergang vom Lieferanten auf den Abnehmer erfolgt ist. Anschließend ist es notwendig, dass der Abnehmer dem Lieferanten mitteilt, um welchen Mangel es sich handelt, wie er sich auswirkt und welche Behebung er bevorzugt. Eine solche Erklärung ist für den Lieferanten nicht verbindlich.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel und Schäden, die durch folgende Ursachen entstanden sind:
- unsachgemäße Warenlagerung,
- Verwendung der Waren in unsachgemäßer Weise oder in einer Weise, die der üblichen Verwendung der Waren widerspricht,
- als Folge des Kontakts der Waren mit Fremdstoffen,
- als Folge der Vermischung der Waren mit anderen Waren,
- auf Mängel an Waren, deren Eigentumsrecht noch nicht auf den Abnehmer übergegangen ist.
- Alle Gewährleistungsansprüche müssen gemäß dem in Artikel 5.10 dieser Geschäftsbedingungen beschriebenen Verfahren geltend gemacht werden.
- Im Falle der Anerkennung einer Reklamation sind die Parteien verpflichtet, ein Protokoll über die Anerkennung der Reklamation zu erstellen. Wird die Reklamation mit der Gewährung eines Preisnachlasses auf die Ware oder einer Rückerstattung des Kaufpreises der Ware angenommen, erfolgt der Preisnachlass auf die Ware oder die Rückerstattung des Kaufpreises der Ware in Form einer Gutschrift zur Rechnung für die reklamierte Ware.
- Wenn der Abnehmer gegenüber dem Lieferanten eine Reklamation des Rechnungsbetrags oder des Gegenstands der steuerbaren Erfüllung geltend macht und der Lieferant die Reklamation für gerechtfertigt hält, sind die Parteien verpflichtet, die fehlerhafte Rechnung durch eine neue, fehlerfreie Rechnung zu ersetzen.
Artikel 6
Vertragsbeendigung und Lieferunterbrechung
- Der Vertrag, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anlage beigefügt sind, kann durch Vereinbarung der Parteien oder durch Rücktritt unter den nachstehend genannten Bedingungen beendet werden.
- Der Lieferant ist berechtigt, von den einzelnen Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind, zurückzutreten, wenn der Abnehmer mit der Zahlung des Kaufpreises, der Vorauszahlung oder der Anzahlung oder eines Teils davon länger als 30 Tage ohne weiteres in Verzug ist. Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts ein Teil des Vertrages beiderseitig erfüllt wurde (ein Teil der Waren wurde geliefert und bezahlt), wird davon ausgegangen, dass der Vertragsrücktritt nur für den Teil des Vertrages gilt, der einseitig erfüllt wurde oder von keiner der Parteien erfüllt wurde.
- Gerät der Abnehmer mit der Bezahlung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Lieferanten länger als 14 Tage in Verzug, so ist der Lieferant berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Abnehmer, einschließlich der Lieferungen aus anderen, bereits abgeschlossenen Verträgen, auszusetzen. Die Lieferungen werden wiederaufgenommen, sobald alle Verpflichtungen des Abnehmers gegenüber dem Lieferanten, einschließlich der noch ausstehenden Verpflichtungen, beglichen sind. Alle Lieferfristen des Lieferanten verlängern sich um den Zeitraum des Zahlungsverzugs des Abnehmers.
Artikel 7
Strafmaßnahmen
- Gerät der Abnehmer mit der Begleichung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Lieferanten in Verzug, ist er verpflichtet, dem Lieferanten vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 0,25 % des in Verzug befindlichen Betrags für jeden Tag des Verzugs zu zahlen.
- Gerät der Abnehmer mit der Warenannahme in Verzug, ist der Lieferant berechtigt, dem Abnehmer für jeden Tag des Verzugs mit der Warenannahme eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % des Preises der Ware inkl. MwSt. zu berechnen, mit der der Abnehmer in Verzug ist.
- Wenn der Lieferant infolge des Verzugs des Abnehmers mit der Zahlung des Kaufpreises, eines Teils des Kaufpreises, einer Vorauszahlung oder einer Anzahlung vom Vertrag zurücktritt, ist der Lieferant berechtigt, zusätzlich zu der Vertragsstrafe gemäß Artikel 7.1 dieser Bedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu verlangen.
- Die Verrechnung der Vertragsstrafe gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf das Recht des Lieferanten, dem Abnehmer seinen Schadenersatzanspruch, falls ein solcher besteht, in Rechnung zu stellen.
Artikel 8
Datenschutz gemäß DSGVO
- Der Abnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Lieferant die personenbezogenen Daten des Abnehmers zum Zweck der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verarbeitet. Zu diesem Zweck werden folgende Daten verarbeitet: Vor- und Nachname oder Firmenname, Geburtsdatum oder Identifikationsnummer, Wohnort oder Firmensitz, Lieferadresse, Telefonkontakt und E-Mail-Adresse beziehungsweise andere vom Abnehmer bereitgestellte personenbezogene Daten.
- Personenbezogene Daten werden in elektronischer und gedruckter Form in verschlüsselten Programmen und abschließbaren Räumen verarbeitet. Zu diesen hat nur geschultes Personal Zugang.
- Der Lieferant ist berechtigt, personenbezogene Daten des Abnehmers nur zum Zwecke der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung an Dritte weiterzugeben (z.B. an einen Spediteur). Der Abnehmer stimmt einer solchen Weitergabe personenbezogener Daten zu.
- Personenbezogene Daten werden nur während der Dauer der Geschäftsbeziehung + der Gewährleistungszeit verarbeitet. Nach Ablauf dieser Fristen werden sie nur zu Archivierungszwecken gemäß besonderen Rechtsvorschriften verarbeitet.
- Der Lieferant informiert weiter, dass der Abnehmer das Recht auf Zugriff auf seine personenbezogenen Daten, das Recht auf Änderung der Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu einem anderen Unternehmen hat. Der Abnehmer hat auch das Recht, über den Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert zu werden und gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
- Das Recht auf Datenschutz kann während der Geschäftszeiten am Sitz des Lieferanten oder per E-Mail semix@semix.cz geltend gemacht werden.
- Sämtliche Informationen und Leistungen gemäß Artikel 8.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Lieferanten unentgeltlich erbracht. Der Lieferant kann für die Bearbeitung einer Anfrage eine Gebühr in Höhe von 500 CZK erheben, wenn eine solche Anfrage offensichtlich unbegründet oder unangemessen ist, vor allem deshalb, wenn sie sich wiederholt. Der Lieferant kann die Bearbeitung einer solchen Anfrage auch ablehnen.
- Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie unter zdravyzivot.com/gdpr
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird vom Datenschutz-Aufsichtsbehörde überwacht. Der Abnehmer hat das Recht, sich mit seinem Anliegen oder seiner Beschwerde in Datenschutzsachen an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde mit Sitz in Praha 7, Plpk. Sochora 27, PLZ 170 00, https://www.uoou.cz zu wenden.
- Der Abnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Website semix.cz und www.zdravyzivot.com Cookies speichert, die ebenfalls dazu beitragen, dass die Website richtig funktioniert. Mehr Informationen über Cookies finden Sie unter diesem Link:__________
Artikel 9
Sonderbestimmungen für Verbraucherverträge
- Dieser Artikel enthält Sonderbestimmungen für Verbraucher, die nur auf die in § 1810 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Verträge anwendbar und wirksam sind, die zwischen dem Lieferanten als Verkäufer einerseits und dem Verbraucher als Käufer andererseits mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die einen Vertrag mit einem Lieferanten außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit oder außerhalb ihrer selbständigen Berufsausübung abschließt.
- Die Identifikationsdaten des Verkäufers sind im Kopfteil dieser Geschäftsbedingungen angegeben.
- Der Name und die Hauptmerkmale sowie der Preis der Ware inkl. MwSt. für den Abschluss eines Kaufvertrags mittels Fernkommunikationsmitteln sind im Angebot des Verkäufers angegeben, veröffentlicht auf der Website www.zdravyzivot.com .
- Der Käufer als Verbraucher ist verpflichtet, die Transportkosten der Ware oder die Versandkosten an den Bestimmungsort zu tragen, sofern nicht anders vereinbart. Der Preis für den Transport oder die Zusendung der Ware wird zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer und in der Bestellbestätigung angegeben.
- Die Art der Lieferung und der Zahlung ergibt sich aus der vom Käufer bei der Bestellung getroffenen Wahl, und die gewählte Art der Lieferung und der Zahlung wird auch in der Bestellbestätigung angegeben. Der Verkäufer ist berechtigt, das Transportunternehmen zu wechseln. Der Verkäufer garantiert dabei denselben Preis und dieselbe Lieferfrist.
- Die vom Lieferanten gelieferten Waren sind leicht verderbliche Lebensmittel und müssen unter geeigneten Bedingungen gelagert werden. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass gemäß den Bestimmungen des § 1837 Buchstabe e) des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Rücktritt vom Vertrag über die Lieferung leicht verderblicher Waren oder von einem Vertrag über die Lieferung von Waren, die nach der Lieferung unwiederbringlich mit anderen Waren vermischt wurden, nicht möglich ist. Der Verbraucher hat kein Recht darauf, vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Erhalts der Ware zurückzutreten.
- Der Verkäufer ist berechtigt, bis zur Annahme der Ware durch den Käufer jederzeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. In dem Fall erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich und bargeldlos auf das vom Käufer angegebene Konto.
- Das auf der Website www.zdravyzivot.com veröffentlichte Angebot des Verkäufers bleibt bis zur Erschöpfung der Bestände oder/und bis zur Zurückziehung des Angebots gültig.
RECHTE DES VERBRAUCHERS BEI MANGELHAFTER LIEFERUNG
- Der Lieferant haftet gegenüber dem Verbraucher dafür, dass die Ware bei Erhalt mangelfrei ist. Der Lieferant haftet insbesondere dafür, dass die Ware
- der vereinbarten Beschreibung, Art und Menge sowie der Beschaffenheit, Haltbarkeit und anderen vereinbarten Eigenschaften entspricht,
- für den Zweck geeignet ist, für den der Verbraucher sie verlangt und dem der Lieferant zugestimmt hat,
- die Ware mit Zubehör, einschließlich Verpackung, Anleitung oder anderen Gebrauchsanweisungen geliefert wird, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann.
- Der Verbraucher ist berechtigt, einen Mangel an der Ware, der sich innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Ware zeigt, zu beanstanden. Wenn sich der Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt zeigt, wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war, es sei denn, die Art der Ware oder des Mangels schließt dies aus. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn es um Folgendes geht:
- frische Lebensmittel, die zum Verzehr innerhalb von 24 Stunden bestimmt sind. Diese müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt reklamiert werden;
- Waren, die einen gesetzlich festgelegten Zeitraum haben, in dem sie verwendet werden können, d. h. eine Haltbarkeitsdauer oder Mindesthaltbarkeit (die in der Regel auf der Verpackung oder in der beiliegenden Anleitung angegeben ist). Der Mangel solcher Waren muss spätestens nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums oder des Mindesthaltbarkeitsdatums beanstandet werden.
- Wenn die Ware mangelhaft ist, kann der Verbraucher ihre Beseitigung verlangen. Nach seiner Wahl kann er die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware oder die Nachbesserung der Ware verlangen, es sei denn, die gewählte Art der Mangelbeseitigung ist unmöglich oder im Vergleich zur anderen Art der Mangelbeseitigung unverhältnismäßig aufwendig. Der Lieferant beseitigt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Hinweis auf den Mangel, so dass er dem Verbraucher unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Ware und des Zwecks, für den der Verbraucher die Ware erworben hat, keine erheblichen Schwierigkeiten verursacht.
- Der angemessene Preisnachlass wird als Differenz zwischen dem Wert der mangelfreien Sache und der vom Verbraucher erhaltenen mangelhaften Sache bestimmt.
- Wenn der Verbraucher eine Reklamation gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend macht, bestätigt der Lieferant dem Verbraucher schriftlich die Annahme der Reklamation. Diese Bestätigung enthält das Datum der Geltendmachung der Reklamation, den Grund der Reklamation und den Vorschlag des Verbrauchers, wie die Reklamation geregelt werden soll. Der Lieferant erledigt die Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Der Lieferant übermittelt dann dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung über die Reklamationserledigung. In dieser Bestätigung werden das Datum des Eingangs der Reklamation, die Art der Erledigung der Reklamation und die Dauer der Reklamationserledigung angegeben. Bei Ablehnung der Reklamation muss der Lieferant die Ablehnung der Reklamation schriftlich begründen.
- Dieser Artikel bezieht sich nur auf die in Absatz 9.1 dieser Bedingungen genannten Verbraucherverträge.
- Für die Beziehungen zu Verbrauchern gelten diese Bedingungen als Ganzes, d.h. auch Artikel 5 dieser Bedingungen. Wenn das Gesetz jedoch günstigere Bedingungen für die Verbraucher festlegt, werden diese auf die Beziehungen zu den Verbrauchern angewandt.
- Falls zwischen dem Lieferanten und dem Verbraucher im Rahmen des Vertrags eine Verbraucherstreitigkeit entsteht, die nicht einvernehmlich gelöst werden kann, kann der Verbraucher einen Antrag auf außergerichtliche Streitbeilegung bei der für die außergerichtliche Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten benannten Stelle einreichen, d. h. beim Tschechischen Gewerbeaufsichtsamt, Zentralinspektion - Abteilung ADR, Štěpánská 15, 120 00 Praha 2, E-Mail: adr@coi.cz, Website: adr.coi.cz oder www.coi.cz. Der Verbraucher kann auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Plattform zur Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.
Artikel 10
Schlussbestimmungen
- Alle mit SEMIX abgeschlossenen Verträge, in denen SEMIX als Lieferant (in der Regel ein Verkäufer oder Lieferant) auftritt, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, ihre Anwendung wird vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vertrag hat Vorrang vor diesen Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten finden vorrangig Anwendung vor eventuell bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Diese Bedingungen sind hier zu finden: www.zdravyzivot.com und www.semix.cz.
- Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar ist oder wird, wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt wird, die den mit der ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich bewahrt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke.
- Änderungen oder Ergänzungen von Einzelverträgen und Vertragsbedingungen sowie deren Anlagen bedürfen der Form eines schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten Nachtrags. Das Gleiche gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
- Alle zwischen dem Lieferanten einerseits und dem Abnehmer andererseits geschlossenen Verträge und die mit diesen Verträgen verbundenen Rechtsbeziehungen richten sich nach dem Recht der Tschechischen Republik. Die Vertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 auszuschließen.
- Die Zustellung von Schriftstücken im Zusammenhang mit dem Vertrag, dem diese Bedingungen beigefügt sind, kann schriftlich per Postboten an den im Kopf des Vertrages genannten Sitz der Vertragsparteien oder über Datenboxen erfolgen. Wird das Schriftstück der anderen Vertragspartei nicht zugestellt oder ist das Datum der Zustellung des Schriftstücks strittig, so gilt als Datum der Zustellung der dritte Tag nach der nachweislichen Absendung des Schriftstücks. Die Zustellung ist auch per E-Mail möglich. Die elektronischen Adressen der Vertragsparteien, unter denen Rechtshandlungen auch ohne zertifizierte Unterschrift vorgenommen werden können, sind im Kopf des Vertrages angegeben. Eine E-Mail-Nachricht gilt als nachweislich zugestellt, wenn die Zustellung nachgewiesen wird durch: a) den Versand der E-Mail-Nachricht und gleichzeitig b) die Zustellung einer Empfangsbestätigung an den Absender über den Eingang der Nachricht in das E-Mail-Postfach des Empfängers, c) die gleichzeitige Erfüllung der Bedingung, dass es sich bei dem Empfänger und/oder dem Absender um die im Kopf des Vertrags angegebenen E-Mail-Adressen handelt.
- Keiner der Vertragspartner der zwischen dem Lieferanten einerseits und dem Abnehmer andererseits abgeschlossenen Einzelverträge ist berechtigt, unbefugte Dritte in irgendeiner Form über den Inhalt der Rechte und Pflichten zu informieren, die sich für jeden von ihnen aus den zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten abgeschlossenen Einzelverträgen ergeben, es sei denn, sie haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Sind die Vertragsparteien Unternehmer, so werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den zwischen dem Lieferanten einerseits und dem Abnehmer andererseits geschlossenen Einzelverträgen ergeben und die nicht primär durch Einigung zwischen den Parteien geregelt werden, vor den ordentlichen Gerichten der Tschechischen Republik endgültig entschieden. Die Vertragsparteien (d.h. der Abnehmer und der Lieferant) haben gemäß § 89a des Gesetzes Nr. 99/1963 Slg. über die Zivilprozessordnung vereinbart, dass in Angelegenheiten, die mit den zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten abgeschlossenen Einzelverträgen zusammenhängen, in erster Instanz das Bezirksgericht in Opava im Falle der sachlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts für den jeweiligen Fall und das Kreisgericht in Ostrava im Falle der sachlichen Zuständigkeit des Kreisgerichts für den jeweiligen Fall zuständig sein wird. Ist eine der Vertragsparteien ein ausländisches Rechtssubjekt, so gilt der vorstehende Satz nicht, sondern die folgende Schiedsklausel: Alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden vom Schiedsgericht der Tschechischen Handelskammer und der Tschechischen Landwirtschaftskammer nach dessen Ordnung durch einen vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannten Einzelschiedsrichter endgültig und abschließend entschieden.
- Die Rechte und Pflichten aus den einzelnen Verträgen, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, gehen auch auf etwaige Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten vom 24.5.2018 und treten in Kraft und Wirkung am 7.2024. Alle Verträge, die nach dem 1.7.2024 abgeschlossen sind, richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Verträge, die bis zum 30.6.2024 abgeschlossen sind, bleiben die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 24.5.2018 unverändert.
In Otice den 1.7.2024
Veröffentlicht auf www.zdravyzivot.com den 1.7.2024.
Veröffentlicht auf www.semix.cz den 1.7.2024.
Ing. Michal Čižmár
Geschäftsführer von SEMIX PLUSO, spol. s r.o.